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Hallo
Darf man die eigene Internet-Flat mit dem Nachbarn teilen? Oder noch besser mit dem ganzen Studentenwohnheim?
Mir geht es um die Rechtliche Lage. Ich kann in meinen Vertrag dazu nichts finden. Wie schaut es bei euch aus? Mich interessieren zum einen eure Situation und die der großen Konzerne (Telekom, O2, Alice, 1&1, AOL, Vodafone, Congstar, Freenet, Kabel Deutschland)Professioneller Industrieboden vom Profi!
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22.03.10 22:13 #2
Hallo!
Und in den AGB?
Bei mir z.B. steht etwas von "nur nach vorheriger Zustimmung".
Im allgemeinen ist es nicht erlaubt einen (privaten) Internetzugang mit Aussenstehenden zu teilen.
Bei einer WG würde man sich wohl schon in einer Grauzone befinden..... sollte man also vorher abklären.
Prinzipiell sei aber gesagt dass es keine Gesetzliche Regelung gibt (ist mir zumindest nicht bekannt), der Anbieter entscheidet also alleine ob er Internet-Sharing erlaubt oder verbietet.
Es kann also (zumindest theoretisch) auch Ausnahmen von der allgemeinen Regel geben.
Auf der sicheren Seite ist man immer, egal was in dem Vertrag/den AGB steht, wenn man sich die schriftliche und vor allem eindeutige Einwilligung einholt.
Dann kann niemand mehr versuchen sich da rauszuwinden (von wegen "kleingedruckt" und "zwischen den Zeilen" etc.).
Gruss Dr DauSchri-Schra-Schrödi *g*
mehrspaltiges/zeiliges Seitenlayout mit DIV's und CSS
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Meine Links zum Thema Linux (Last update: 29.10.2011)
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22.03.10 22:31 #3
- Registriert seit
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...mir macht da nicht die Sache mit den AGBs Sorge, sondern die strafrechtliche Seite: Macht einer von Deinen Nachbarn , Kinderpornos, Filesharing(urheberrechtswidrige) oder Computerbetrug(§263a StGB) ist der Hauptnutzer dran. Willst Du das riskieren?
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@Dr Dau, Vielen Dank für deine Antwort.
@akrite, mir geht es nur um die rechtliche Lage. Konsequenzen sind für mich irrelevant. Was erlauben die Provider?
PS:
Ich habe nicht im geringsten das Interesse mein Internet zu teilen, allerdings benötige ich harte Fakten bezüglich der rechtlichen Lage.
Ich habe auch noch vor bei einigen Provider persönlich nachzufragen.Professioneller Industrieboden vom Profi!
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Was akrite hier angemerkt war auf die rechtliche Lage bezogen. Denn wenn der zweite Teilnehmer die Verbindung missbraucht, bist du als Vertragspartner dran und stehst in der Nachweispflicht. Ich finde dies schon relevant und über die Konsequenzen solltest du dir im klaren sein.
Du kannst natürlich auf deiner Seite die entsprechende Infrastruktur aufbauen, die die Daten behält, wer von den Teilnehmern was gemacht hat. Ob das dem "Zweitnutzer" aber gefallen wird bezweifel ich.Grüße Nico
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Xing
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Zitat von Mark Twain (1835-1910)
Zitat von Mike Wilson - Biographie über Larry Ellison (CEO Oracle)
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Ich weiß, und eure Einwände und Begründungen sind mir bekannt und auch richtig.
Für mich ist es aber viel wichtiger ob man den Zugang jedem zur Verfügung stellen darf. (Angenommen, das keiner etwas illegales tut!)
Wenn dies so wäre, würde man selbst sehr früh eine Straftat eingehen.Professioneller Industrieboden vom Profi!
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23.03.10 21:51 #7
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- 1.032
...in den meisten AGBs wird wohl nichts stehen, da es für den Provider schwierig sein würde eine Multi-User-Nutzung zu beweisen - vorausgesetzt alles geht über ein Router ! Wenn Du gleichzeitig mit mehreren User ins Netz willst, stößt Du an Grenzen:
- LAN - Anzahl der Kabelanschlüsse
- WLAN - Reichweite
Auf einer von mir betriebenen Website hat jemand einen nicht so netten GB-Eintrag hinterlassen und hat dabei blöderweise als email die Adresse einer RA-Kanzlei verwendet
. Da er das von seinem "Arbeitsplatz-PC" getan hat, durfte die Firma den Provider wechseln und er ist seinen "Arbeitsplatz" losgeworden. Nur so als Beispiel !
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