tutorials.de Buch-Aktion 05/2012
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  1. #1
    Psychodelics Psychodelics ist offline Mitglied Gold
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    Hi,

    müssen erworbene Fotos der Website Fotolia im Impressum erwähnt werden.

    In deren FAQ steht,

    Wenn jedoch ein Bild im redaktionellen Kontext verwendet wird, beispielsweise in einer Zeitung, einem Buch oder auf einer Webseite müssen die urheberrechtlichen Angaben gemacht werden.
    Außerdem steht im Fotolia Blog:

    Ein Vermerk im Impressum reicht jedoch absolut aus und wird meist aus Designgründen bevorzugt. Wir empfehlen in elektronischen Medien stets die Partnerprogramm-ID zu unterlegen und auch im Impressum ein Fotolia Banner zu platzieren.
    und das:

    Im Downloadvertrag von Fotolia steht: "Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild oder im Impressum zu machen: "© [Name des Fotografen] / [Name des Bildarchivs]". Folglich sollte ein Käufer, der ein Bild beispielsweise in einem Zeitungsartikel, einem Buch oder auch in einer Webpage verwendet, den Namen des Urhebers und Fotolia nennen.
    Ich bin irgendwie hin und her gerissen, denn ich scheine unter dem Wort redaktionell was ganz anderes zu verstehen, als eigentlich gemeint ist.

    Kann mir jemand konkret sagen, wie die rechtslage ist und warum eine WebSite redaktionell ist!?

    Meine Website: PC-Portal

    Gruß, Adnan
    Geändert von Psychodelics (05.01.10 um 19:09 Uhr)
     

    --------- Adnan -----------

  2. #2
    Avatar von chmee
    chmee chmee ist gerade online mod | media
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    1. Zitat : ..MÜSSEN..
    2. Zitat : ..empfehlen.. (keine Verpflichtung)
    3. Zitat : ..sollte.. (auch keine Verpflichtung, aber eine drigende Empfehlung)

    Ich habe keine Ahnung vom Fotolia-Nutzungsrecht, aber wie es scheint, sollte der Vermerk im Impressum ausreichen.

    mfg chmee
     
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  3. #3
    Psychodelics Psychodelics ist offline Mitglied Gold
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    Hi chmee,

    3. Zitat : ..sollte.. (auch keine Verpflichtung, aber eine drigende Empfehlung)

    Ich habe keine Ahnung vom Fotolia-Nutzungsrecht, aber wie es scheint, sollte der Vermerk im Impressum ausreichen.
    Ja, das ist genau meine Frage, geschieht es auf freiwilligen Basis oder bin ich verplichtet. Warum kann man solche Texte nicht so formulieren, dass jeder sie versteht?!

    So, wie du es geschildert hast, habe ich es auch verstanden, nur glauben ist nciht wissen und ich finde nirgendswo eine konkrete Antwort, weil ich würde es gerne rauslassen.

    Gruß, Adnan
     

    --------- Adnan -----------

  4. #4
    Maik Tutorials.de Gastzugang
    Hi,

    zu rechtlichen Fragen bitte zukünftig das entsprechende Forum nutzen, wo ich dein Thema hingeleitet habe.

    mfg Maik
     

  5. #5
    Avatar von chmee
    chmee chmee ist gerade online mod | media
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    Hey Psychodelics. Von glauben rede ich nicht. Sagen wir es mal ganz einfach : Die einzig verpflichtende Aussage ist die in der FAQ. Die zweite ist nett gemeint und die Dritte bezieht sich inhaltlich eh auf das erste Zitat.

    Tatsache ist, wenn Du ihrer Forderung in Zitat 1 nachkommst, können sie Dich doch nicht belangen. Dies ist nunmal ihre schriftlich verewigte Regel. Nebenbei sollte die AGB nach jenem Passus durchsucht werden, grad' dort sollte alles drinstehen.

    mfg chmee
    Psychodelics bedankt sich. 
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  6. #6
    Psychodelics Psychodelics ist offline Mitglied Gold
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    Stimmt, da hast du recht. Ich werd mir mal die AGBs zur Brust nehmen, hoffe ich werde schlau draus. Danke chmee
     

    --------- Adnan -----------

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