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Hallo an Alle,
mich müsste man mal in einigen Dingen aufklären.
Ich arbeite derzeit vollzeit als Kaufmann und möchte nebenher online Geld verdienen. Ich habe auch schon eine fertige Seite, die mir schätzungsweise, wenn ich eine Hochrechnung mache, ca. 120-250 Euro monatlich einbringen könnte. Natürlich ausbaufähig.
Dass ich ein Gewerbe anmelden muss/sollte ist mir auch klar.
Jetzt ist aber meine Frage, was ich dem Finanzamt mitteilen muss, bzw. was ich Versteuern muss, wie läuft das. Wie muss ich dem Finanzamt mitteilen, was ich verkauft habe. Muss ich denen eine Aufstellung machen wie viel ich verkauft habe ? Am Ende vom Jahr ? Wie mache ich das mit der Mehrwertsteuer ?
Wär super wenn ihr mir weiterhelfen könntet !
Danke
Gruß Leo
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Also Du arbeitest derzeit Vollzeit als Kaufmann.....
Das glaube ich nicht, du bist wohl eher im Kaufmänischen Bereich angestellt, vielleicht im Verkauf?!
Als Kaufmann muss man diese Dinge die Du anfragst kennen.
Folgende Dinge kann ich Dir mit auf den Weg geben.
1. Deine Rechungen müssen fortlaufend nummeriert sein, keine Rechnungsnummer darf einfach ausgelassen werden. Du darfst aber Rechnungen stornieren und somit den Umsatz wieder abrechnen.
2. Wenn Du Deine Webseite gewerblich nutzt, beachte die Regeln zum Impressum, Anbieterkennzeichnung, AGBs, Fernabsatz etc...
3. Bis zum 10. jeden Monats teilst Du elektronisch über Elster Deine Umsätze dem Finanzamt mit. Dazu machst Du eine Umsatzsteuervoranmeldung. Dein Finanzamt gibt Dir anhand Deiner Angaben vor ob monatlich oder Quartalsweise.
4. In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du deine kumulierte Umsatzsteuer an die Du von Kunden erhalten hast. Gleichzeitig gibst Du Deine kumulierte Vorsteuer an die Du an andere bezahlt hast. Daraus ergibt sich deine Umsatzsteuerschuld die Du bis zum 10 eingereicht und bezahlt haben solltest.
5. Hast Du keinen Umsatz zu melden, gib eine NULL-Meldung ab. Melden musst Du immer
6. Wenn Du davon ausgehen musst, das dein Gesamtes Jahreseinkommen zu versteuern ist, lege Dir 30% der Umsätze für Einkommensteuervorrauszahlungen oder Lohnsteuerjahresausgleich beiseite.
7. Hefte alle Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und sonstigen Belege ordentlich ab. SO kannst Du monatlich oder jährlich die wichtigsten Angelegenheiten vom Steuerberater machen lassen.
8. Prüfe ob Du verpflichtet bist der Berufsgenossenschaft beizutreten, seit 01.01.09 ist das in der Regel pflicht, meineswissens aber nur wenn Du angestellte hast.
ACHTUNG, DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG, ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!!Invent- IT-Services - www.invent-it.de
-Consulting& Konzeption
-Anwendungs- und Webentwicklung
-Hosting & Services
Profil Lexware-Module
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Moin,
bei dem von dir avisierten Umsatz kannst du auch von der Kleingewerberegelung Gebrauch machen.(bis 16.000€ Jahresumsatz)
Dann versteuerst du das alles 1x jährlich zusammen mit deiner normalen Einkommensteuerklärung, musst dann nur zusätzlich die Anlage G ausfüllen.
Mit der Mehrwehrtsteuer(Umsatzsteuer) ist es dann auch ganz unkompliziert...die darfst du nicht ausweisen
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22.09.09 10:21 #4Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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Ich beantworte keine Fragen per PN !!
Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
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Ich kaufe bei niemandem der keine Umsatzsteuer ausweisen kann.
Die Preise werden dann einfach "inkl." ausgewiesen.
Das beinhaltet dann versteckt die 19% MwSt.
Wenn ich also bei Händler A für 59,95 etwas kaufe, dann erhalte ich davon 19% vom FA zurück.
Händler B verkauft auch für 59,95 weist aber keine MwSt aus, das Produkt ist also für mich 19% teurer.
Und ich kennen keinen der das dann für 50,38 Euro auszeichnet.
Ausserdem kommt hinzu, wenn du keine Umsatzsteuer ausweist, darfst Du auch keine in Abzug bringen.
Alle gewerblichen Einkäufe enthalten dann Umsatzsteuer von der du keinen Cent vom FA zurück bekommst.
Ist eine Milchmädchenrechnung, ich würds nicht tun, da ich dann immer in Diskussionen mit meinen Kunden kommen würde.
Gruß
Ja ein Meldung geht an die Berufsgenossenschaft, aber melden tut sich dann keiner.
Es gibt Berufsgenossenschaften bei denen sind auch Unternehmer versicherungspflichtig. (Einzelhandel, Transport, Bau, u. a.)
Bei anderen Berufsgenossenschaften können Sie sich freiwillig versichern.
Deswegen sprach ich von PRÜFEN
Punkt 8 meiner aufstellung bleibt daher weiterhin bestehen.Invent- IT-Services - www.invent-it.de
-Consulting& Konzeption
-Anwendungs- und Webentwicklung
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Profil Lexware-Module
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Damit setzt Du voraus, dass Tschip an gewerbliche Kunden verkauft. Da man als Kleingewerbetreibender eben keine Umsatzsteuer abführen muss, wird man auf den Nettobetrag logischerweise auch keine 19% hinzurechnen.
Die Kleingewerberegelung ist ja nicht dazu gedacht, dass der Kleingewerbetreibende dadurch höheren Ertrag hat.
Aus diesem Grund ist es keine Milchmädchenrechnung, sondern ganz normales Steuerrecht. Und auch für Dich, wenn Du bei einem Kleingewerbetreibenden kaufst, hat dies in der Regel eben keine Nachteile (ob Du etwas für 119,-- inkl. MWSt kaufst, oder für 100,-- ohne ausgewiesene MWSt, kommt absolut aufs gleiche raus).Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
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22.09.09 15:09 #7
Moin,
das stimmt so nur bedingt !!
Wie Sven schon richtig schrieb, darf bei der Kleingewerberegelung KEINE USt. ausgewiesen werden und man muss in den Angeboten/Rechnungen entspr. darauf hinweisen !
Sicher ist es eine Milchmädchen-Rechnung
Wenn USt. ausgewiesen und abgeführt wird, dann darf die USt., die man selbst bei Rechnungen bezahlt hat (und die dann übrigens Vorsteuer (VSt.) heißt, von dem abzuführenden Betrag abgezogen werden! Im Klartext: es wird 'lediglich' entsprechend weniger USt. abgeführt (man agiert quasi als Steuereintreiber für Vater Staat)
Dies lohnt sich also grundsätzlich eher nicht - außer vielleicht in Zeiten größerer Investitionen
Bei dem angepeilten Umsatz von 250 EUR/Monat würde ich immer die von Sven erwähnte Kleingewerberegelung wählen, da diese den Aufwand bei der Buchführung erheblich erleichtert ! ! !
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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22.09.09 15:54 #8
Auch hier habe ich vor ca. 3 Jahren (mit einem kleinen 1-Personen-ebay-Handel) andere Erfahrungen gemacht ! Die BG hat sich nach ca. 8 Wochen automatisch bei mir gemeldet und mir auch verschiedene Unterlagen (u. a. ein Schild und Unfallverhütungsvorschriften zum Aushang in den Betriebsräumen) zugesendet!
Pflichtversichert war ich nicht - was aber an dem 1-Personen-Handel gelegen hab mag!
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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