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05.03.09 07:51 #1The_S Tutorials.de Gastzugang
Hallo zusammen,
ich habe eine Anfrage von einer Firma zwecks einer Softwareumsetzung erhalten, aber kein Gewerbe. Selbstverständlich möchte der Auftraggeber eine ordentliche Rechnung und ich nicht wegen Steuerhinterziehung Ärger vom Finanzamt bekommen. Jetzt habe ich gehört, dass ich einmalige Nebeneinkünfte mit der normalen Einkommenssteuererklärung verechnen, und eine einmalige Rechnung ausstellen kann.
Hat jemand dazu nähere Informationen bzw. nützliche Links?
Danke!
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05.03.09 08:07 #2
Moin,
eine kurze Suche mit
(mit "einmalige Nebeneinkünfte") bringt Dir reichlich sinnvolle Links - gleich der erste Treffer sieht schon gut aus!
Gruß
KlausEs ist noch kein Meister vom Himmel gefallen - sonst hätte man schon längst seine Leiche gefunden !!
Falls ich helfen konnte, wäre eine Bewertung oder ein Danke nett ;-)
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Stellt Eure Fragen im Forum - dann haben alle etwas davon !!
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05.03.09 08:08 #3The_S Tutorials.de Gastzugang
Also ich bekomm da generell nur einen Treffer ( http://www.google.de/search?hl=de&q=...nG=Suche&meta= ), aber schau ich mir mal an, danke
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05.03.09 08:10 #4
Moi9n,
nee, den meinte ich nicht ....
Lass mal die Hochkommata weg
gruß
Klaus
[EDIT]: erster ...
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05.03.09 08:11 #5Maik Tutorials.de Gastzugang
Moin,
probier's mal hiermit -> http://www.google.de/search?hl=de&nu...nG=Suche&meta= (Suchbegriff ohne Apostroph)
mfg Maik
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05.03.09 08:13 #6The_S Tutorials.de Gastzugang
Moin, da ist der erste Treffer aber nutzlos, da keine Beantwortung zu der Frage steht. Und ansonsten beziehen sich die Treffer eher auf die Nebeneinkünfte der Abgeordneten. Trotzdem danke. Für weitere Tipps bin ich dankbar.
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05.03.09 08:19 #7
Moin,
ok - ich habe jetzt natürlich nicht alle Links auf inhaltliche Relevanz für Dich geprüft ......
Es sind aber Lionks dabei, die schon im Titel sagen, dass Du dafür kein Gewerbe brauchst, sondern 'nur' die ESt-Erklärung.
Schau einfach mal ins EStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/index.html
Gruß
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05.03.09 08:28 #8The_S Tutorials.de Gastzugang
Dankeschön, im Zweifelsfall http://www.google.de/search?hl=de&nu...nG=Suche&meta=
.
Irgendein bestimmter Teil im EStG? Oder darf ich mich da jetzt komplett Durchwühlen

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich den Auftrag annehmen, schreibe eine Rechnung mit "Ich verlange 200 € für dies und jenes" (ohne MwSt., sondern nur mit meiner Adresse/Anschrift) und geb das bei der Steuererklärung in der Anlage GSE an!? Das Finanzamt kümmert sich dann automatisch darum ...
Kann ich mich bei sowas eigentlich vertraglich vor Schadensersatzforderungen oder ähnliches absichern?
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