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So, dann hätt ich mal wieder eine etwas kompliziertere Frage
Das Thema ist: Eigene Arrangements von bekannten Musikstücken. Was ist erlaubt, was nicht?
Auszug aus § 53 Urheberrechtsgesetz:
Lt. Absatz 4 ist eine Vervielfältigung durch Abschreiben erlaubt. Damit wäre grundsätzlich das Neuarrangieren von Musik (auch wenn es rechnergestützt erfolgt) zulässig, da die Kopie nicht über einen Kopierer erstellt wurde.(4) Die Vervielfältigung
a)graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
...
(6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
Jetzt kommt da allerdings Absatz 6 und verbietet generell die Verbreitung bzw. die öffentliche Wiedergabe dieser Stücke.
Wie ist denn das generell zu verstehen?
Wenn ich mir z.B. zu einer orchestralen Filmmusik ein Arrangement für Klavier bastel, dann darf ich mir das ausdrucken, aber jemandem vorspielen darf ich das dann nicht?
Ich darf es also auch nicht kostenlos in's Internet stellen, wenn ich den tatsächlichen Urheber des Originals mit veröffentliche?
Wo hört denn dann eigentlich das ursprüngliche Werk auf und wo fängt mein Werk (das Arrangement) an?
Bin mal gespannt, ob sich jemand findet, der sich damit auskennt
Gruß
shutdownVersuche nie Probleme zu lösen, von deren Existenz du noch gar nichts weißt!
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16.07.08 15:46 #2
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Wie wäre es wenn du das Stück einfach etwas änderst?
Es ist wie so oft im leben, durch kleine Veränderungen ist das Werk als ganzes nicht mehr geschützt.
Kann dir aber hier zu keinen Kompetenten Rat geben, ich weiß nur aus erfahrung, das wenn ich Music Mixe und auch wenn ich die Music dazu nicht erworben habe, daraus aber was neues gestallte, dies als mein Werk im UHRG lichen sinne geschützt ist.Ich möchte zwar gerne immer Ohne Rechtschreibfehler schreiben, aber nichti immer schaffe ich es!
Sollte dir mein Beitrag geholfen haben, so darfst du mir gerne eine positive Bewertung geben!
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16.07.08 16:22 #3
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Ja, aber was heißt denn "veröffentlichen"?
Verkaufen?
Jemandem vorspielen?
Öffentlich einer größeren Gruppe vorspielen?
Nur die Noten zur Verfügung stellen?Versuche nie Probleme zu lösen, von deren Existenz du noch gar nichts weißt!
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16.07.08 17:17 #5
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In erster Linie mal Verkaufen und zum Download anbieten.
Allerdings benötigen zB auch Coverversongs eine Genehmigung vom Orginal Interpret.
Deswegen sind auch 95% der Midi seiten im Internet eigentlich illegal.
Wie das bei reinen Noten aussieht weis ich nicht.
Allerdings kann ein Musiker ja auch rechtlich dagegen vorgehen dass auch nur seine Texte veröffentlicht werden...
Öffentlich vorspielen darf man soviele Coverversionen wie man will.
Aber auch da muss man aufpassen.
Da werden eventuell Gema Gebühren und/oder eine Straßenmusikerlizenz fällig.
Was du aber deinen Freunden im Keller vorspielst, das ist egal, das interessiert niemanden (auser die Freunde vielleicht
)
Bei Youtube zB ist es legal einen Coversong (bei dem das Orginalstück nachgespielt wurde, nicht wo das Orginalstück noch im Hintergrund mitläuft) zu veröffentlichen weil Youtube da einen Speziellen Vertrag mit der Gema ausgehandelt hat.Art Community - Blog
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16.07.08 20:43 #6
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Danke Andreas für die Aufklärung.
Es ist wie im TV bei Stefan Raab, dort wird auch ein neues Medium aus einer "Sequenz".
Werde mir dann demnächst mal bei den Rechteinhabern eine "lizenz" besorgen...Ich möchte zwar gerne immer Ohne Rechtschreibfehler schreiben, aber nichti immer schaffe ich es!
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Ähem, mal so ne blöde Frage:
Die Veröffentlichung ist also verboten. Wie sieht es mit dem Download aus?
Nach dem deutschen Urheberrecht würde sich dann ja nur der strafbar machen, der die Dinge in's Internet stellt. Wie sieht es mit den Leuten aus, die sowas runterladen?
Gilt das deutsche Urheberrecht eigentlich überhaupt in jedem Fall?
Oder gilt wenn der Server auf den Bahamas steht, Bahamas-Recht?Versuche nie Probleme zu lösen, von deren Existenz du noch gar nichts weißt!
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19.07.08 00:50 #8
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Also die Rechtssprechung ob Serverstandort oder User Standort gilt ist noch nicht 100%ig entschieden, es gibt aber schon urteile, nur deren Meinungen gehen auch außeinander.
Ich möchte zwar gerne immer Ohne Rechtschreibfehler schreiben, aber nichti immer schaffe ich es!
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19.07.08 01:05 #9
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19.07.08 01:08 #10
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Stimmt schon, aber war es nicht so das nicht die Downloader verfolgt werden, sondern die Anbieter?
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19.07.08 01:14 #11
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19.07.08 02:21 #12
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Kann sein, ich downloade nur Legal, daher ist mir das egal.
Als Unternehmer sollte das denke ich auch so sein.
Soweit ich aber aus eigener Erfahrung und Instruation weiß werden zu 99% nur die Uploader bzw. Anbieter verfolgt.Ich möchte zwar gerne immer Ohne Rechtschreibfehler schreiben, aber nichti immer schaffe ich es!
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