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hi leute ich hätte ne frage
ich hab mich bei ner Seite registriert (also nur email adresse gegeben) und hab eine Rechnung bekommen dass ich n Kaufvertrag abgeschlossen habe Wie soll den das gehen
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Stand irgendwo was davon dass du AGBs akzeptieren musst?
d.h. bei manchen Seiten musst du n Häkchen setzen, womit du automatisch zustimmst.
Bei anderen Seiten kann auch mal stehen dass du mit Klick auf Registrieren AGBs annimmst...inwiefern soetwas zulässig ist weiß ich nicht.
Welche Seite war es denn?
Wie lange ist es her? (Internet --> 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen)
Ist es richtig wenn cih davon ausgehe dass die Rechnung per mail kam? Du hattest ja geschrieben dass du nur ne Mail angegeben hast...Geändert von Kreie (04.02.08 um 16:55 Uhr)
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jo genau musste auf AGB so n häckhen setzen. Also is gerade mal 5 stunden her. und jo die Rechnungs is per mail gekommen, wo auch stand wenn ich ned bezahle dass gericht usw.. eingeschalten werden und irgendwas dass sie mit meiner ip adresse mich finden können oder so. die homepage is ---Link von Markus entfernt, damit nicht noch mehr Leute darauf hereinfallen---
is jo echt schräg dass die des machen können? obwohl i nur e-mail angegeben hab
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Hi ja das ist mal wieder so ne abzocker Seite, ich würde einfach dem Webmaster schreiben das Sie vom Kaufvertrag oder was immer Sie da gebucht haben zurück tretten und nichts bezahlen. Dann einfach einen befreundeten Rechtsanwalt oder auch einen anderen Rechtsanwalt um Rat fragen, kann mir aber nicht vorstellen das Sie ohne Unterschrifft Geld einzufordern können. Von Verträgen aller Art können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Verträge dieser Art sind dazu nicht legal, das hält die meisten allerdings nicht davon ab, die veremintlichen Kunden immer weiter anzuschreiben und Geld zu verlagen.
Grüße eCosts
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Danke @Kreie, @ecosts...
Hab denen schon meine Kündigung per mail geschickt. Aber dennoch finde ich es arg wie unsicher das Internet doch ist.
Danke nochmal mfg SubXzero
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@ecosts
-Durch welche Punkte wird den der Vertrag (in diesem Falle auf hasimaus.net) ungültig ?
-Natürlich kann ein Vertrag auch ohne Unterschrift die volle Gültigkeit erlangen, auch wenn z.B. mündlich abgeschlossene Verträge nie so sicher sind, gültig sind sie trotzdem !
Hier zunächst mal die folgenden (meiner Meinung nach wichtigen) AGB Ausschnitte:
1.3.
Die Ausführung der Dienstleistung beginnt mit dem Klicken auf den Freischaltlink den der Kunde nach der Anmeldung per E-Mail bekommen hat.
3.1.
Vertragsgegenstand ist die Zurverfügungstellung der kostenpflichtigen Inhalte im Privaten Bereich auf der Internetseite hasimaus.de für 48 Stunden.
5.2.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung vor Ablauf des Testzeitraums (§ 3 Abs. 4 und 5 AGB) bleibt dabei unberücksichtigt.
6.1
Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt einmalig neunundfünfzig (59) Euro inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
--->
Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wurde in den AGB ziemlich eindeutig, sowie für jedermann verständlich festgelegt, d.h. durch welche Handlung der Vertrag gültig wird.
(siehe AGB 1.3)
Genauso der Vertragsgegenstand, nämlich das Zurverfügungstellung der kostenpflichtigen Inhalte, wobei die Zeitbegrenzung des Zugangs auf 48 Stunden festgelegt ist (siehe AGB 3.1)
Ein Testzeitraum gibt es nicht, wodurch der letzte Absatz von 5.2 unnötig ist.
(siehe 5.2 Zeile 4 - 5)
Der Preis ist auch wie alles andere sehr eindeutig neben dem Anmelde - Fenster festgelegt, der Anbieter hat offensichtlich eine Abzocke vor (siehe Preis-Leistungs - Verhältnis), hat sich durch die explizite Angabe der AGB aber relativ gut gegen rebellierende Kunden abgesichert.
Glücklicherweise gibt es bei Verträgen die per Internet abgeschlossen wurden ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen (da der Vertragsabschluss dem Fernabsatzgesetz unterliegt)
Sieht man sich das Widerrufsrecht am unteren Ende der Website an, liest man folgendes:
Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
an die folgende Adresse, E-Mail oder Fax:
Payball Payment
Robert Fussan
Johannes-R. Becher Str. 65 b
14478 Potsdam
Fax: 0331 - 86 46 48
E-Mail an: info@emailpay.de
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der
Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Der letzte Satz könnte Probleme bereiten:
Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
***
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
[...]
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
***
Da es sich hier um ein Zurverfügungstellung von kostenpflichtigen Inhalten handelt, ist es eine Dienstleistung (siehe AGB 6.1)
Sieht schlecht aus mit dem Gebrauch des Widerrufsrechts, vor allem da der Anbieter alles relativ offensichtlich angeschrieben hat, wobei Sie vlt nicht nur auf meine Antwort vertrauen sollten.
Auch glaube ich nicht, dass ihnen hier durch Kulanz geholfen werden könnte, der Anbieter ist offensichtlich ein Abzocker.
VielGlück noch mit der Sache,
MfGGeändert von Kreie (04.02.08 um 17:47 Uhr)
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Tja die AGB helfen dabei wenig, den nach einem Urteil vom Landgericht ist es ungültig nur in den AGB's auf Kosten hinzuweisen. Bei einem Vertrag müssen die Kosten öffentsichtlich sein, sodas der Käufer wissendlich einen Vertrag eingeht. Das Wiederrufungsrecht auf eine solche Weise ausser Kraft zu setzen ist ebenfalls nicht möglich. Ich hatte in meinem Betrag deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen die Probleme mit einen juristischen Beistand durchzugehen.
Meine Erfahrungen liegen selber nur vom lesen, hören sagen und aus TV berichten, in der Regel sitzt da keine ganze Firma hinter, sondern nur ein privater Abzocker der mit Rechnungen und Mahnungen droht.
@Kreie: Für viele Richter zählt bei solchen Angeboten wenn Sie geprüft werden der gesunde Menschenverstand. Bei der Seite ist es offentsichtlich das der Betreiber durch die Unwissenheit der User Geld verdienen möchte. Ein Vertrag geht er dazu nur ein wenn er dies wissendlich unterschriebt (schriftlich oder digital) oder zustimmt (mündlich). Dies kann nicht nur durch das Anklicken der AGB geschehen ohne das der Kunde auf Kosten hingewiesen wird. Der Inhaber der Seite macht es den Usern ja gerade super einfach nur mit Username und E-Mail Adresse sich da anzumelden.
@SubXzero: Wünsche Dir ebenfalls viel Glück
Wäre schön wenn du mal schreibst wie das ganze ausgegangen ist.Geändert von ecosts (04.02.08 um 18:27 Uhr)
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Hmm also wenn ich das so lese sieht es ziemlich schlecht für mich aus. Mal schaun ob ich da noch heil rauskomme
. So oder so hab ich heute ne lektion gelernt.
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05.02.08 09:13 #9
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Hallo SubXzero
Vor einem Jahr etwa wars der gleiche Fall bei meiner Frau. Erst wurde sie mit Mails bombardiert und danach hat sie mal einen Brief erhalten. Da ich aber vorgängig schon mal von den ominösen Gebrüdern gelesen hatte, wusste ich Bescheid. Ich reagierte gar nicht auf die " Drohungen ". Siehe da, im Herbst kam dann ein Brief von einem "Schweizer" Rechtsanwalt, der die gleichen Forderungen stellte. Habe wiederum nicht auf das Schreiben reagiert, weil in so einem Grenzüberschreitenden Fall, wäre dieser Brief Eingeschrieben gekommen. Unterdessen hat man ja überall von den Abzockern gelesen. Der schweizer Anwalt kam sogar im Fernsehen und " BETEUERTE ", dass sein Name missbraucht worden ist.
Fazit der Geschichte; Einfach mal abwarten. Habe bis heute nichts mehr gehört.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können diesen Vertrag nicht widerrufen da Sie die Leistung schon in
Anspruch genommen haben.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit
der Ausführung der
Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Das Sie nachweislich ( Server Log Datein ) den privaten Bereich von
Hasimaus.de betreten haben ,
wurde die Dienstleistung in Anspruch genommen und kann somit von Ihnen auch
nicht wieder zurückerstattet werden.
Sie haben dieses Widerrufsrecht auch durch setzen des Häkchen bei der
Anmeldung akzeptiert.
Fragen Sie dazu auch bitte Ihren Anwalt.
Unsere Forderung gegen Sie bleibt daher weiterhin bestehen.
Wir hoffen Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Die Antwort des Unternehmens kam heute!
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05.02.08 17:20 #11
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Welcher Absender verbirgt sich dahinter? Müsste ersichtlich sein. Wie schon erwähnt, meine Frau wurde mit Mails bombardiert. Dann 2 Briefe und seither ist schluss mit der Belästigung. Welche Firma würde über 1 Jahr auf ihr Geld warten? Wenn ich eine Rechnung vergessen habe zu zahlen, habe ich spätestens im Folgemonat ne Erinnerung im Briefkasten, und einen Monat später die erste Mahnung. Und meine Frau hört seit Monaten nichts mehr. Da ist doch was faul.
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14478 Potsdam
dieser Absender
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05.02.08 18:33 #13
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Hab mal gegoogelt. Die sind offenbar so bekannt wie die Gebrüder Schmidtlein.
Ich würde mal abwarten und ruhig schlafen dabei.
Oder hat wer andere Erfahrungen gemacht?
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Was ist schräg daran... ich schliesse ständig (Kauf)Verträge ab im Internet...und klicke da auch nur hier und da etwas an.... es empfiehlt sich halt, auch mal etwas von dem zu Lesen, dem man zustimmt.
Dies gilt übrigens auch für unsere Netiquette.... lies diese bitte mal durch(speziell #15) und halte dich in Zukunft bitte daran....denn auch dieser hast du bei deiner Registrierung zugestimmt.
Merci
Ansonsten: Eine "bestätigte" Widerrufsbelehrung auf der Homepage ist nach meinem Wissenstand unerheblich, Widerrufsbelehrungen haben auf schriftlichem Weg(eMail,Post) dem Vertragspartner zugestellt zu werden.
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hallo,
bin heute leider auch darauf reingefallen, link von myvideo....
sowas ist mir noch nie passiert, aber naja...
hab ebenfalls gleich wieder den vertrag für ungültig erklärt und gleich mit rechtlichen schritten gegen dieses unternehmen diese seite gedroht
denkt ihr das hilft?
weil dass man das nich bezahlen muss is ja wohl eindeutig
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