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  1. #1
    Avatar von interface
    interface interface ist offline Mitglied Gold
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    Hi,

    habe hier ein Problem mit einem PC-Händler.
    Der hatte im Shop einen IBM Rechner und Monitor als lieferbar eingestellt.
    Ich also bestellt und bezahlt.
    Nun 1 Tag danach schaue ich in meine Bestellungen auf seiner Page und der Rechner ist nicht mehr lieferbar.
    Der Monitor schon unterwegs.
    Im Shop aber ist der PC immer noch als lieferbar eingestellt.
    Habe nun den Monitor zurückgehen lassen.

    Meine Frage kann ich gegen den Händler was unternehmen ?
    Den die Lieferbarkeit war Grund für meine Bestellung.
    Jetzt habe ich wegen Ihm Stress.

    ciao
     
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  2. #2
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    Zitat Zitat von interface Beitrag anzeigen
    Meine Frage kann ich gegen den Händler was unternehmen ?
    Den die Lieferbarkeit war Grund für meine Bestellung.
    Meines Wissens nicht, da es sich bei Angeboten im Onlineshop i.d.R. nicht um eine Willenserklärung (-> wichtig zum Vertragsabschluss) des Verkäufers handelt sondern um ein invitatio ad offerendum
    Sprich die Bestellung ist der Antrag und der Verkäufer kann annehmen oder auch nicht. Eine bloße Bestellbestätigung (im Gegensatz zur Auftragsbestätigung) reicht dafür noch nicht.
    Eine Auftragsbestätigung mit anderen Angaben als in der Bestellung wäre dann wieder ein neues Angebot, dass der Käufer annehmen kann oder auch nicht.

    Sollte die falsche Angabe der Lieferbarkeit vorsätzlich geschehen, könnte er sich evtl. Ärger mit dem UWG einhandeln. Davon hättest du als Käufer im aktuellen Fall jedoch nichts.

    Gruß
    Rena
    Geändert von Rena Hermann (22.02.07 um 18:24 Uhr)
     
    Kein Support via PN oder Mail ... dafür ist ja das Forum da. :)

  3. #3
    merlin76 merlin76 ist offline Grünschnabel
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    Widerrufs- und Rückgaberecht
    Die Rechte der Verbraucher bezüglich des Widerrufs und der Rückgabe waren in § 3 FernAbsG normiert und finden sich nun in §§ 355- 359 BGB wieder.

    Dem Verbraucher stehen nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht oder nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware/Dienstleistung erhalten hat. Der Widerruf kann ausdrücklich, etwa per eMail oder konkludent durch Zurücksenden der Ware erfolgen. Die Frist ist bei rechtzeitiger Absendung gewahrt, auf den Zeitpunkt des Zuganges kommt es dafür nicht an. Wird der Kunde erst nach Vertragsschluss auf das Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat, die Beweislast für die Belehrung liegt beim Unternehmer. Wird der Verbraucher gar nicht belehrt, steht ihm ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.

    Das Widerrufsrecht kann bei Vertragsschluss durch ein Rückgaberecht nach § 356 BGB ersetzt werden, eine Begründung für die Rücksendung ist auch hier nicht erforderlich. Es gilt die selbe Frist wie für den Widerruf, sie beginnt aber erst ab Erhalt der Ware zu laufen.
     

  4. #4
    Avatar von interface
    interface interface ist offline Mitglied Gold
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    Habe mein Geld zurück bekommen aber die Versandkosten nicht?
    Kann ich dagegen was machen?
    Warenwert lag bei 800Eur PC+Moni
     
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  5. #5
    TazmanXT TazmanXT ist offline Mitglied Bronze
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    Hallo,
    mit den Versandkosten ist denke ich wieder so eine Sache für sich.
    Da der Verkäufer ja auch die Kosten bereits hatte um dir den Monitor zu schicken.

    Ich betreibe selbst auch einen Online Shop im RC Bereich und wenn der Kunde bei mir z.b sachen umtauscht weil ihm der bestellte Artikel z.b nicht gefällt oder nicht zusagt,
    da erstatte ich auch nicht jedem die Versandkosten zurück.

    1. kommts da ganz drauf an wie sich mein gegenüber verhält,ist dieser Freundlich von der art her gebe ich da auch gerne mal nach und erstatte ihm selbst noch die Versandkosten fürs zurück senden zu mir.

    2. kommt es auch irgendwo drauf an aus welchem grund er es umtauscht....nur wegen nem nichtgefallen geb ich dem das auch net wieder......bei z.b nem Technischen Deffekt oder weil sich dieser wirklich mal arg verguckt hat da drück ich dann auch nen Auge zu und bezahle.

    Wobei ich in deinem Fall jetze dann doch sagen würde : Ok geht komplett wieder alles zurück.

    Nur weiß ich jetze auch net direkt ob es da nen Gesetz für gibt,wäre mir zumindest neu.
     

  6. #6
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    Ich betreibe selbst auch einen Online Shop im RC Bereich und wenn der Kunde bei mir z.b sachen umtauscht weil ihm der bestellte Artikel z.b nicht gefällt oder nicht zusagt,
    da erstatte ich auch nicht jedem die Versandkosten zurück.
    Schade eigendlich denn das musst du

    Aus dem Gesetz:
    § 357
    .....
    Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. .....
    Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt....


    Wenn also der Motitor teurer wie 40 Euro war gibt es auch die Versandkosten zurück
     

  7. #7
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    Es Steht in dem Absatz aber nur etwas von den Rücksendekosten, nicht die Versandkosten.
    Das sind ja zwei verschiedene Paar Schuh.
     
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  8. #8
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    Verbraucher, die im Versandhandel Ware bestellen und ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Kosten für die Hinsendung nicht bezahlen. Das entschied kürzlich das Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, nicht rechtskräftig) auf Grund einer Musterklage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Firma Heine.

    auch die Kosten hin muss der Verkäufer tragen

    http://www.vz-nrw.de/UNIQ118208736312485/link201226A
    Geändert von melmager (17.06.07 um 15:39 Uhr)
     

  9. #9
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    Ok, mit dem Urteil sieht das natürlich schon wieder anders aus

    Übrigens, gute Onlinehändler erstatten auch die Rücksendekosten unter 40€ wie zB Amazon.
     
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