Deutsche Nationalbibliothek Netzpublikationen
von Michael Engel
am 24.10.08 um 09:45 (409 Hits)
Die Bundesregierung hat eine Verordnung über die "Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB)" veröffentlicht. Laut dem Gesetz sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro.
http://www.heise.de/newsticker/Veror...meldung/117817
Ziel dieser Geschichte ist der Erhalt geistiger Werte für künftige Generationen. Ein Verlust von Daten, wie es in den 80er und 90er-Jahren geschah und sich auch in den ersten Jahren des Internet zeigte, soll künftig verhindert werden.
Problem für Hoster / Dienstleister: Sie müssen alle Kunden auf diese Verpflichtung hinweisen und ggf. im Auftrage entsprechende Sicherungen an die Nationalbibliothek abliefern. Bei fortlaufenden Änderungen soll die jeweilige Änderung als solche gekennzeichnet abgeliefert werden.
http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm
Prost Mahlzeit, alleine unser größter Kunde umfasst 1800 Templates und etwa 200 GB Datenvolumen, bei den täglichen Änderungen.
Hat unsere Regierung nun den Mond als Externe Festplatte ausgebaut, nachdem Google den Erdkern schon nutzt?






