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  1. #1
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    Grüße,

    wusste jetzt nicht genau in welches Forum ich das hier posten sollte aber da es mit Grafik zu tun hat, kommt es eben hier rein.

    Arbeite im Moment an einer Visitenkarte für eine Firma und wollte euch mal fragen ob da irgendwie ein Copyright drauf kommt oder wie ihr das macht?
    Ist meine erste Arbeit die in die Massenproduktion geht und bevor ich da etwas falsch mache frag ich lieber erst einmal.


    mfg
    Sliver
     

  2. #2
    Avatar von Dick Starbuck
    Dick Starbuck Dick Starbuck ist offline Mitglied Brokat
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    NRW
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    Ein Copyright-Tag auf einer Visitenkarte? Fände ich ein wenig deplatziert...
     

  3. #3
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    nähe Bruchsal (BaWü)
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    generell würd ich keine copyrights auf visitenkarten drucken.

    liegt das copyright überhaupt noch bei dir? verkauft man das copyright nicht mit dem produkt? kann mich mal wer aufklären?
     

  4. #4
    Registriert seit
    Feb 2002
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    329
    Das weis ich leider auch net... Wie sagt ist mein erstes Werk welches in Massen produziert wurde. Ansonsten habe ich nur mal für Schulen oder Kollegen ein paar Sachen drucken lassen.

    Wäre schön wenn uns mal jemand aufklären könnte.


    mfg
    Sliver
     

  5. #5
    Avatar von Thomas Lindner
    Thomas Lindner Thomas Lindner ist offline Mitglied Diamant
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    Dec 2001
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    Schwarzenbek, Germany
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    5.022
    Copyright auf Visitenkarte wär Humbug!

    Da das Produkt an den Kunden geht, geht auch das "Copyright" an den Kunden über, zumindest bei so "Kinkerlitzchen" wie einer Visitenkarte!

    Copyright = Nutzungsrecht !
     

  6. #6
    Avatar von Kaprolactam
    Kaprolactam Kaprolactam ist offline Mitglied Rubin
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Berlin
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    Nenene! So einfach ist das nicht. Das Copyright ist per definitionem das Recht zur Reproduktion. Prinzipiell geht mit der Bezahlung aber, sofern nicht explizit anders geregelt, das Nutzungs- und Verwertungsrecht auf den Käufer über. Aber ich bin auch der Meinung daß ein Copyright auf eine Visitenkarte übertrieben wäre, zumal das ja etwas Persönliches ist, und die Wahrscheinlichkeit, daß in der selben Firma noch jemand arbeitet, der genau so heißt, ist doch relativ gering...
     
    keep on XSIing! Oder meinetwegen auch max, aber dann hinterher nicht jammern.

    Paul 'Kaprolactam' Janssen
    3d-Guy @ SEK SpieleEntwicklungsKombinat GmbH
    www.sek-ost.de
    www.sunflowers.de
    http://www.kaprolactam.net

  7. #7
    Registriert seit
    Jul 2001
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    Bayern
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    969
    Auf die Visitenkarte kommt kein Copyright. Wenn du allerdings die Grafik auf der Karte komplett neu erstellt hast, dann musst du die Nutzungsrechte an der Grafik regeln. Bekommt der Kunde das Recht die Grafik selbst zu verändern und zu drucken.
     

  8. #8
    Registriert seit
    Dec 2002
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    Kosmopolit
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    Hi,

    das Urheberrecht verbleibt in jedem Falle bei dir, sofern dein Werk eine ausreichende "Schöpfungstiefe" hat.
    Du kannst jederzeit exklusive, nicht-exklusive, befristete, unbefristete, limitierte, unlimitierte Nutzungsrechte an deinem Werk veräussern. Zum Beispiel kannst du theoretisch vertraglich festhalten, dass die Visitenkarte nur 1 Jahr lang in einer Auflage von insgesamt maximal 1.000 Exemplaren nur für den deutschsprachigen Raum in unveränderter Form und nicht zur Verwendung als Handelsprodukt und ohne weitergehende Verwertungsrechte in Print-, Online-, Radio- oder Fernsehmedien und unter Ausschluss der Aufnahme in elektronische Archive oder der Veröffentlichung im Zusammenhang mit Sammlungen, CD-Roms, usw. verwendet werden darf.

    Puuuh, das dürften so ziemlich die wichtigsten Punkte gewesen sein, die man einschränken oder erweitern kann. Bei deiner Visitenkarte ist das natürlich völlig übertrieben. aber für ein evtl. von dir für die Visitenkarte erstelltes Logo, Signet, Foto o.ä. würde ich das Nutzungsrecht auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Visitenkarte beschränken. Eventuel den Entwurf auch an den Namen des Auftraggebers binden, damit er nicht das Design dann mit allen namen seiner Kollegen "kostenlos" nachdrucken lassen kann/darf.

    Gruß
    lightbox
     

  9. #9
    Avatar von d4k4
    d4k4 d4k4 ist offline Mitglied Platin
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    Gießen
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    das wär genau meine frage @ lightbox

    wenn ich zusammen mit einem kunde ein logo entworfen habe, und das Logo in einem Projekt von mir schon verwendet wurde es aber sonst keine abmachung über das nutzungsrecht gibt, darf der kunde das Logo einfach nachbauen lassen und woanders einsetzten?
     

    Er zerstückelte mit der scharfen Klinge des wahrhaftigen Edelmuts den toten Lügenleib, an dem nicht nur ich meinen schwärzesten nekrophilen Neigungen nachzugehen geneigt war.

  10. #10
    Registriert seit
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    Kosmopolit
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    3.766
    Hi,

    wenn eine Weiterverwertung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, dann darf er das Logo wohl auch weiterverwerten, da es in seinem Auftrag erstellt wurde und ihm ohne Einschränkungen überlassen wurde.

    Ist das Logo ausdrücklich und schriftlich nur für die Verwendung auf der Visitenkarte "lizensiert", dann bleibt das umfassende Nutzungsrecht bei dir, solange keine Exklusivität vereinbart wird.

    Gruß
    lightbox

    PS: Bei konkreten Fragen immer einen Rechtsanwalt aufsuchen! Nur die dürfen konkrete Rechtsberatung machen.
     

  11. #11
    Avatar von d4k4
    d4k4 d4k4 ist offline Mitglied Platin
    Registriert seit
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    Gießen
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    550
    Alles klar, danke
     

    Er zerstückelte mit der scharfen Klinge des wahrhaftigen Edelmuts den toten Lügenleib, an dem nicht nur ich meinen schwärzesten nekrophilen Neigungen nachzugehen geneigt war.

  12. #12
    boJah boJah ist offline Mitglied
    Registriert seit
    Feb 2003
    Beiträge
    13
    sorry @lightbox:

    im großen und ganzen ist das was du geschrieben hast richtig, aber der letzte punkt stimmt nicht. laut gesetz bleibt das urheberrecht (so weit es besteht, sei es durch schöpfungstiefe oder vertragliche regelung) beim urheber. es gibt so etwas wie eine zweckübertragungstheorie laut der bei fehlender abmachung geschaut wird in wieweit die nutzungsrechte eingeräumt wurden. da der grundsatz ist, dass die rechte beim urheber bleiben darf der auftraggeber nicht einfach hingehen und die grafik, oder was es war, überall einsetzen.

    da der auftraggeber in diesem fall an der entwicklung beteiligt war fragt sich nat. bei wem das urheberrecht liegt. außerdem ist zu bezweifeln, dass ein urheberrecht vorliegt, da dafür, wie gesagt, eine gewisse schöpfungstiefe vorhanden sein muss, die bei banaler gestaltung (wie es meist ist) aberkannt wird. eine möglichkeit wäre sich die geltung des urheberrechts vertraglich garantieren zu lassen. da das wohl nicht geschehen ist -> pech! außerdem sollte man immer bedenken, ob sich das wirklich lohnt sein recht auf teufel komm raus durchzusetzen, da der auftraggeber sich dann beim nächsten mal mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit jemand anders sucht.

    schönen tag noch...
     

  13. #13
    Registriert seit
    Dec 2002
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    Kosmopolit
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    3.766
    Hi boJah,

    ich denke mal, wir haben beide Recht und sind nur von unterschiedlichen Voraussetzungen ausgegangen.

    Wenn die Gestaltung eines Logos für den Kunden Vertragsbestandteil war und keine Einschränkung hinsichtlich der Nutzung vereinbart wurde, dann kann man aller Voraussicht nach von einem umfassenden Nutzungsrecht des Kunden ausgehen. Das Urheberrecht wird dadurch natürlich nicht beeinträchtigt. Das Urheberrecht kann weder veräußert, noch abgetreten werden.

    Wenn vertraglich nur eine ausdrücklich zweckgebundene Logoerstellung (Visitenkarte) vereinbart wurde, dann darf der Kunde selbstverständlich nicht für andere Medien/Erzeugnisse weiterverwerten.

    Gruß
    lightbox
    Geändert von Martin Schaefer (11.02.03 um 01:03 Uhr)
     

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