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  1. #1
    pusemuckel pusemuckel ist offline Grünschnabel
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    Ich bin im öffentl. Dienst angestellt und möchte als Nebengewerbe ein Schreibbüro anmelden (hauptsächlich für Ärzte). Dazu habe ich einige Fragen - wer kann helfen?

    1. Für wie viele Ärzte muss ich arbeiten, damit es nicht als "Scheingewerbe" gilt?
    Reichen schon zwei aus?

    2. Wenn z. B. 3 Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis arbeiten - werden diese gemeinsam abgerechnet oder kann ich jeweils einzeln abrechnen?

    3. Wieviel % meines Verdienstes muss ich an das Finanzamt abführen? Ist das monatlich möglich oder nur über die Einkommenssteuer?

    4. Bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich z. B. in einem Monat nur Arbeit von einem Arzt bekomme?

    5. Gibt es ein Höchstgrenze für ein solches Nebengewerbe?

    Danke schon einmal im voraus
    Lieben Gruß Pusemuckel
     

  2. #2
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    tiefstes Ostwestfalen
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    Hai,

    ohne Gewähr !

    1) Das wird sicherlich nicht von der Anzahl deiner Kunden abhängen, sondern vom Umsatz, bzw. der Einnahme.

    2) Die Ärzte werden dir ja eine Rechnung schreiben und dementsprechend musst du abrechnen.

    3) Bei freiberuflicher Tätigkeit wirst du sicherlich monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen. (Frag beim Finanzamt nach.)

    4) Sicherlich nicht.

    5) Nein. Meines Wissens nicht. ... aber wenn du in deinem Schreibbüro Arbeit für mehr als 24 Stunden pro Tag hast, bekommst du Probleme.

    Was sagt dein Arbeitgeber zu dem Ganzen ?

    Ciao Stefan
     
    Eine weitere sinnlose Page im weltweiten Netz. www.leola13.de
    Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
    Man sollte die Tatsachen kennen, bevor man sie verdreht !

  3. #3
    pusemuckel pusemuckel ist offline Grünschnabel
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    3
    Danke Stefan. Wenn ich es mache wird die Arbeitszeit nicht mehr als 10 Std./Woche betragen. Somit keine Probleme mit dem Arbeitgeber. Gruß Pusemuckel
     

  4. #4
    Registriert seit
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    tiefstes Ostwestfalen
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    2.606
    Hai,

    nicht nur wegen 10 Std. Es geht auch darum ob dein Arbeitgeber grundsätzliche eine Nebentätigkeit erlaubt, bzw. ob du verpflichtet bist diese dem Arbeitgeber zu melden.

    Ciao Stefan
     
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    Wenn du eine weise Antwort verlangst, musst du vernünftig fragen !
    Man sollte die Tatsachen kennen, bevor man sie verdreht !

  5. #5
    pusemuckel pusemuckel ist offline Grünschnabel
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    May 2005
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    habe eine Genehmigung und mein Chef ist auch einverstanden
     

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