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Hallo, ersmtal vorab, die Suchfunktion hat zu meinem Thema keine Treffer gebracht!
Folgender Sachverhalt:
Ich nöchte mich Nebengewerblich Selbstständig machen, leiste derzeit Zivildienst und anschließend absolviere ich ein Studium. Nun ist mein Vater verpflicht mir Unterhalt zu zahlen (SCheidung, sorgerecht bei Mutter). Erlischt dieser Unterhaltsanspruch mit dem Anmelden des Nebengewerbes?
Wär toll wenn mir jemand Auskunft geben könnte!
Gruß Holger--------------------------------------------------------------------------------
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Hi
Also meines Wissens bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen wegen der Ausbildung, aber da du Geld verdienst (denk mal das du das willst
) kann dein Vater den Unterhalt kürzen. Ab einer bestimmten Summe( Ist mir unbekannt eventuell Sozialhilfesatz ) wird dadurch kein Unterhalt mehr gezahlt. Wie sich das mit dem Nebengewerbe darauf auswirkt hab ich leider keine Ahnung. Du solltest aber auf jeden Fall ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt, mit ein Beratungsstelle für Unterhaltsfragen oder der entsprechenden Behörde führen.
mfg 4menworld:~ # cd /
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ok, danek erstmal! meine nächste Frage, welche Behörde ist für so etwas zuständig?
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Hi
Soweit ich weiß müßte das das Amt sein wo dinge wie Familie, Jugend und Soziales behandelt werden die genaue Bezeichnung kenne ich allerdings auch nicht. Hoffe die Info reicht
mfg 4menworld:~ # cd /
world:/ # rm -rf *
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20.03.05 21:10 #5
Amt für Senioren und Soziales heisst das hier in Köln, weiss nicht wie das bei dir heisst, ruf einfach mal bei deiner Stadt an und lass dir auch die Nummer von der Unterhaltskasse geben, die können sowas meinst beantworten.
Gruß JensSoftware:
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